Betriebe, die gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht verstoßen, also entweder Hygienevorschriften nicht beachten oder Grenzwerte überschreiten, werden ein Jahr lang aufgelistet. Dabei werden nur schwere Verstöße ab einem Bußgeld von mehr als 350 Euro aufgenommen, sagte ein Sprecher des Verbraucherschutzministeriums in Hannover. Einzusehen ist die Liste unter www.verstoesse.lebensmittel-futtermittel-sicherheit.niedersachsen.de.
Betroffene Betriebe können gegen die Veröffentlichung Einspruch erheben - ein Verwaltungsgericht könnte dann die Veröffentlichung im Eilverfahren stoppen.
soc