Die beiden Fälle aus der Region Hildesheim, die gestern vor dem Niedersächsischen Verwaltungsgericht in Hannover behandelt wurden, hatten keinen Erfolg. Im Fall der Personenuntersuchungen von fast allen Teilnehmern während einer Demonstration von Rechtsextrememen im Juni 2010 entschied das Gericht zugunsten der angeklagten Polizei. Das Gericht konnte durch Zeugenaussagen klären, dass die Durchsuchungen auf freiwilliger Basis stattfanden. Eine Rechtswidrigkeit konnte daher nicht festgestellt werden.
Im Streit um die Kostenübernahme eines Einsatzfahrzeugs der Feuerwehr entschied das Gericht ebenfalls gegen die Kläger. Die Gemeinden Giesen und Holle hatten gegen das Niedersächsische Innenministerium geklagt. Die Gemeinden haben nun die Möglichkeit einen entsprechende Änderung des Gesetzes vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg zu erwirken.
soc