Laut der neuen Niedersächsischen Bauordnung müssen in Neubauten
Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Rauch soll so frühzeitig mit einem Alarmton gemeldet werden, damit die Bewohner sich bei einem Feuer rasch in Sicherheit bringen können. Bei Altbauen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015. Zuständig für die Ausstattung ist der Eigentümer der Wohnung, für die Wartung der Geräte wiederum der Mieter. Schätzungen des deutschen Feuerwehrverbandes zufolge kommen jährlich rund 350 Menschen bei Bränden in Privatwohnungen ums Leben.
cly