Zudem ordnete das Landgericht die Unterbringung in der Psychiatrie für den 22-Jährigen an. Der Mann aus Bockenem hatte gestanden, drei Mädchen und einen Jungen im Alter zwischen sechs und neun Jahren missbraucht zu haben. Er war gestellt worden, nachdem er im Juli im Hildesheimer Wasserparadies von einer Überwachungskamera gefilmt worden war. Ein psychiatrische Gutachter hatte ihm eine pädophile Störung attestiert, weswegen das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit ausging. Das Urteil ist rechtskräftig.
cly