Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen dürfen künftig unter bestimmten Umständen für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt. Bislang waren Arbeitskämpfe bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas verboten.
Das Gericht sprach den Kirchen weiterhin das Recht zu, arbeitsrechtliche Regelungen aufzustellen. Diese müssten dann aber bindend sein, und die Gewerkschaften müssten an ihnen beteiligt werden.
Beide Seiten begrüßten in ersten Stellungnahmen das Urteil. Der Vorsitzende des Diakonischen Dienstgeberverbands Niedersachsen, Hans-Peter Hoppe, sagte, man wolle gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di über die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsvertragsrechts sprechen.
Hintergrund des Rechtsstreits waren von Gewerkschaften organisierte Warnstreiks in den Jahren 2009 und 2010 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg.
soc