Die Diakonie hatte Ende Oktober einen eigenen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Damit bildet Himmelsthür eine Ausnahme unter den Diakonischen Einrichtungen, die sonst über den so genannten „Dritten Weg" in Kommissionen Löhne und Arbeitsbedingungen festsetzen.
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom Dienstag müssen künftig die Gewerkschaften an diesenn Verhandlungen teilnehmen - andernfalls hätten die Beschäftigten künftig das Recht zu streiken.
fx