Im Hehlerei-Prozess um vermutlich gestohlene Bilder des Malers Sigmar Polke ist der 58-Jährige Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Richter Ulrich Pohl begründete das Urteil des Landgericht Hildesheim damit, dass der angeklagte Geschäftsmann die illegale Herkunft der Bilder gekannt habe. Kurz nach dem Tod des 2010 gestorbenen Kölner Künstlers soll er mehreren Kunsthändlern und Galeristen 16 Bilder von Polke für 250 000 Euro angeboten haben. Die Werke haben einen Schätzwert von 1,5 Millionen Euro.
Sigmar Polke war ein wichtiger Vertreter des sogenannten Postrealismus und zählt zu den bedeutendsten Künstler der Gegenwart.
soc/al