Landrat Wegner kritisiert Landesgesetzgebung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover werden die Kosten für die Schülerbeförderung weiter steigen.

Das Verwaltungsgericht hatte kürzlich im Fall von zwei Schülerinnen aus Ahrbergen entschieden, dass der Landkreis die vollen Kosten für ihre Fahrt zum Josephinum in Hildesheim tragen sollte. Bis dahin wurden nur die Kosten zum nächstgelegenen Gymnasium Sarstedt erstattet.
Landrat Reiner Wegner kritisiert die Landesgesetzgebung, denn sie belaste den Steuerzahler über Gebühr. 2011 wurde im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegt, dass Schüler im Schulbezirk einer Oberschule auch ein Gymnasium, eine Haupt-, Real- oder Gesamtschule besuchen können. Diese Schule gilt dann als nächstgelegene Schule, zu der die Schülerbeförderungskosten zu übernehmen sind, auch wenn sie räumlich nicht die nächstgelegene Schule ist.

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