Stadt weist die Hildesheimer auf Winterpflichten hin – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Angesichts des Wintereinbruchs weist die Stadt Hildesheim Bürgerinnen und Bürger auf ihre Winterpflichten hin.

So seien Anlieger verpflichtet, auf öffentlichen Gehwegen beziehungsweise auf kombinierten Geh- und Radwegen vor ihrem Grundstück auf einer Breite von 1,50 Meter zu räumen und zu streuen. Das Schneeschippen und Streuen muss an Werktagen von 7 Uhr, an Sonntagen von 8 Uhr jeweils bis 22 Uhr durchgeführt werden. Als Streugut dürfen dabei nur abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand, nicht aber Salze verwendet werden.

cly


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