So seien Anlieger verpflichtet, auf öffentlichen Gehwegen beziehungsweise auf kombinierten Geh- und Radwegen vor ihrem Grundstück auf einer Breite von 1,50 Meter zu räumen und zu streuen. Das Schneeschippen und Streuen muss an Werktagen von 7 Uhr, an Sonntagen von 8 Uhr jeweils bis 22 Uhr durchgeführt werden. Als Streugut dürfen dabei nur abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand, nicht aber Salze verwendet werden.
cly