Der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider sagte in einem Schreiben, sollte ein Christ der Organentnahme zustimmen, verletze dies weder die Würde des Menschen, noch störe sie die Totenruhe. Auch die Hoffnung auf Auferstehung bleibe davon unberührt. Aber auch die Entscheidung einer Organentnahme zu widersprechen, müsse ethisch respektiert werden. Allerdings stünden dann die Angehörigen vor dieser schwereren Entscheidung.
Hintergrund des Schreibens ist die Neuregelung zur Organtransplantation, die seit 1. November wirksam ist. Versicherte über 16 Jahren werden in diesen Wochen von den Krankenkassen über ihre Bereitschaft zur Organspende befragt. Ziel ist es, die Zahl der Organspender zu erhöhen.
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