Man habe das Ehrenamt stets unter den Aspekten der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit behandelt, entschädige aber die Präsidenten und die Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstands und der Ausschüsse in einer angemessenen Höhe für ihre Arbeit, hieß es. Alle Ehrenamtsträger beziehen demnach ihre Entschädigung nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand, so werden bei einem zeitlichen Aufwand von bis zu 6 Stunden pauschal 70 Euro abgerechnet, bis 10 Stunden gibt es 90 Euro und bei über 10 Stunden max. 100 Euro. Damit, so die Kammer, entspreche man dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
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