Um den legalen Waffenbesitz von Extremisten wirksam zu bekämpfen, soll künftig nach Vorstellungen der Landesregierung eine Regelanfrage der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz eingeführt werden. Erst danach sollte der Besitz von Waffen erlaubt werden.
Der Gesetzesentwurf soll jetzt in den Ausschüssen beraten werden. Auch im Hinblick auf die Mordserie der so genannten „Zwickauer Terrorzelle" fehlen Bestimmungen, die es ermöglichen, den legalen Waffenbesitz von Extremisten und Rechtsextremisten effektiv zu unterbinden, sagte Ministerpräsident David McAllister. Zwar sei es bereits möglich, den Waffenbesitz unzuverlässiger Personen zu unterbinden, die Regelungen seien aber oft nicht praxistauglich. Zudem könnten die Behörden gegenwärtig nicht wissen, ob ein Waffenbesitzer rechtsextrem und damit unzuverlässig ist. Eine waffenrechtliche Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern könnte die Informationsdefizite beseitigen.
soc