Ab 2013 kehren die Besen anders – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ab 1. Januar 2013 gilt ein neues Schornsteinfegerrecht.

Damit soll der Bereich für den Wettbewerb geöffnet werden, erklärte Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode. Dies hatte die EU von Deutschland eingefordert. War es bisher alleinige Aufgabe des Bezirksschornsteinfegermeisters, Feuerstätten auf Brandsicherheit zu überprüfen, Abgasmessungen vorzunehmen und Schornsteine und Kamine zu kehren, werden die Tätigkeiten nun aufgeteilt. Für hoheitliche Aufgaben wie Brandsicherheit oder die Abnahme von Feuerungsanlagen ist weiter der Bezirksschornsteinfeger zuständig. Den Schornstein kehren oder Emissionsmessungen vornehmen, dürfen nun auch andere Schornsteinfeger. Der Eigentümer kann aus den Angeboten wählen, ist aber auch selber dafür zuständig, die Kehr- und Prüfintervalle einzuhalten, weil der Schornsteinfeger nicht mehr automatisch kommt.

cly