Die Stadt Oldenburg hatte nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig eine Aufteilung in Privat- und Geschäftsreisende eingeführt. Geschäftsreisende sind von der Abgabe befreit, wenn sie eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Für das Hotel- und Gaststättengewerbe entsteht so ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Die Stadt Hildesheim hatte zunächst auch eine Bettensteuer beschlossen, dann aber nach dem Leipziger Urteil wieder abgeschafft. Man will nun die Entwicklungen in Städten mit Alternativ-Modellen, wie Oldenburg oder Dortmund, beobachten, und gegebenenfalls über ähnliche Lösungen nachdenken.
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