Dabei handelte es sich um Material, dass im Verlauf einer Operation eingesetzt wurde, darunter eine Nadel und Verbandsmaterial. Dem älteren Mann war 2010 ein künstlicher Darmausgang gelegt worden. Danach wurden zunächst drei Gegenstände in seinem Körper festgestellt worden. Bei einer zweiten Operation kamen 13 weitere Fremdkörper ans Tageslicht. Nach Angaben der Klinik können die Gegenstände nicht während der ersten Operation in den Körper des Mannes gelangt sein, weil sie dort nicht verwendet wurden. Auch habe man bei den vorgeschriebenen Kontrollen des OP-Materials keine Fehlbestände gehabt. Ein Gutachten soll nun klären, was passiert ist. Die Anwältin der Angehörigen hofft auf eine außergerichtliche Einigung, werde aber wenn nötig Klage einreichen.
fx