Die für heute angesetzte Verhandlung gegen den Landkreis Hildesheim wegen eines ausgesprochenem Verbot zu Tierhaltung ist ausgefallen. Wie das Verwaltungsgericht am Vormittag bekannt gab, hat der Kläger seine Anklage gegen den Kreis zurückgezogen. Der Landkreis hatte dem ehemaligen Wehrstedter das Recht auf Tierhaltung entzogen. Er soll mehrfach gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben.
Laut dem Landkreis hatte er die Tiere nicht artgerecht gehalten, transportiert und nicht ausreichend gefüttert haben, mindestens 52 Tiere des Klägers starben oder mussten eingeschläfert werden. Nach Tonkuhle-Informationen soll der Mann einige der toten Tiere auch zum Verzehr verkauft haben. Der Mann hatte betont, seine Tierhaltung sei nicht zu beanstanden.
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