Diese habe ein radiologisches Gutachten angefordert, weil es Zweifel am angegebenen Geburtsjahr des Jugendlichen gebe, heißt es. Anuar habe sich zudem in seinem Visumsantrag als Staatenloser bezeichnet, obwohl Unterlagen ihn zweifelsfrei als Syrer ausweisen. Sein Vater Badir Naso habe nach Kenntnisstand der Ausländerbehörde kein Visum beantragt. Damit sei eine Wiedereinreise jedoch ausgeschlossen.
Anuar und sein Vater waren 2011 nach Syrien abgeschoben worden und leben seit Ausbruch des Bürgerkriegs in Bulgarien. Anuars Schwester wandte sich zuletzt mit der Bitte um Rückkehr der beiden an den Ministerpräsidenten. Die Staatskanzlei prüft, ob dies als Petition zu werten und dem Landtag vorzulegen ist.
fx