Sie richten sich nach Angaben des Gerichts gegen das Klinikum, die Erbengemeinschaft des Mediziners und eine Assistenzärztin. Eine Rechtsanwältin aus Frankfurt vertritt die Patienten, die Schadensersatz wegen Behandlungsfehlers erreichen wollen. Der Vorwurf lautet, der Radiologe habe ihnen unnötige Therapien mit strahlendem Jod verordnet, was zu Gesundheitsschäden geführt habe. Die auf Arzthaftungsrecht spezialisierte 4. Zivilkammer des Landgerichts rechnet mit einem Prozessbeginn im Frühsommer.
fx