Das sagte ein Sprecher der Asse-2-Begleitgruppe wenige Tage vor der Verhandlung eines entsprechenden Gesetzes im Umweltausschuss des Bundestags. In diesem Sondergesetz, genannt „Lex Asse", wird die Rückholung bisher nur als „vorzugsweise Lösung" bezeichnet. Der Asse-2-Koordinationskreis sprach sich dafür aus, einen Verbleib des Mülls in der Asse als rechtswidrig festzuschreiben.
Das Asse-Sondergesetz war im Herbst letzten Jahres von Umweltminister Peter Altmaier auf den Weg gebracht worden. Es soll im Frühjahr in Kraft treten.
fx