Gemeinde erreicht Aberkennung des Denkmal-Status für ihre Kirche – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat einer Kirchengemeinde Recht gegeben, die ihr Kirchengebäude nicht als Denkmal eingestuft sehen wollte.
In der Begründung heißt es unter anderem, das Landesamt für Denkmalpflege hätte die künstlerischen Bedeutung der Corvinus-Kirche nicht vollständig ermittelt, so dass die Einstufung rechtswidrig gewesen sei.

Das Landesamt hatte die Corvinus-Kirche in Stöcken Ende 2011 ins Verzeichnis für Kulturdenkmale aufgenommen und war damit Plänen der evangelischen Gemeinde in die Quere gekommen. Die will das Gebäude aufgeben und abreißen lassen. Im Mai 2012 wurde die Kirche entwidmet. Als Ersatz soll die frei werdende katholische Kirche am Stöckener Markt gekauft und restauriert werden – katholische Gläubige sollen dort weiterhin Gastrecht haben.

fx