Im ZAH-Prozess ist der Angeklagte gestern vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft mit Möglichkeit des offenen Vollzugs verurteilt worden. Er hatte mit Veruntreuung und Urkundenfälschung den ZAH um rund 100.000 Euro betrogen.
Dabei hatte er von 2006 bis 2009 Gebührenbescheide gefälscht und Barzahlungen oder Überweisungen auf seinem Privatkonto entgegengenommen. Dadurch erzielte er einen Gewinn von rund 70.000 Euro. 204 Fälle konnten dem Mann nachgewiesen werden, davon 87 in Tateinheit mit Urkundenfälschung.
In dem Urteil berücksichtigte das Gericht vor allem das umfassende Geständnis und die Kooperationsbereitschaft des Angeklagten. Zusätzlich zu seiner Strafe, die im offenen Vollzug abgeleistet werden soll, hat er sich zu einer Wiedergutmachungszahlung in Höhe von rund 20.000 Euro und weiteren Zahlungen von 200 Euro im Monat verpflichtet.
bv/soc