Ein bis zwei Tage vor dem Abbrennen sollten die hölzernen Stapel noch einmal umgeschichtet werden, da sie ein beliebter Unterschlupf für kleine Tiere wie etwa Hasen, Igel, Vögel oder auch Katzen sind. Nicht erlaubt ist das Anfeuern mit Altöl oder Benzin. Auch das Verbrennen von Kunststoffen, Plastiktüten, behandeltem Holz, Altreifen, Sperrholz und anderem Sperrmüll ist verboten. Vereine, Verbände und Feuerwehren sollten das Abbrennen rechtzeitig bei dem jeweils zuständigen Ordnungsamt anmelden, das Abbrennen überwachen und die Brennstelle innerhalb von zehn Tagen aufräumen. Private Osterfeuer sind nicht erlaubt.
Weitere Auskünfte zum Thema Osterfeuer erteilt Fachdienst Umwelt.
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