Mit dem Monat April ist ein neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer in Kraft getreten, der höhere Geldstrafen für Ordnungswidrigkeiten vorsieht. So wird das Fahren auf der falschen Straßenseite nun mit mindestens 15 statt bisher 10 Euro bestraft, das Fahren auf dem Fußweg mit 10 statt 5 Euro. Wer als Radfahrer im Dunkeln ohne Licht angehalten wird, muss 20 Euro zahlen. Der Fahrradclub ADFC begrüßte die Neuregelung in einer Stellungnahme. Es sei allerdings zweifelhaft, dass Bußgelder allein das Verhalten von Verkehrsrüpeln ändern könnten.
fx