Bisher war in der Satzung der Steuer festgesetzt, dass Eheleute keine solche Abgabe zahlen müssen, wenn sie aus beruflichen Gründen eine weitere Wohnung in der Stadt haben. Für Lebenspartnerschaften galt dieser Passus bis jetzt nicht.
Nach Angaben der Stadt wird die Änderung der Satzung keine spürbaren Veränderungen bei den Einnahmen bringen: Bisher gab es bei den Steuererklärungen keinen entsprechenden Fall, lediglich eine Anfrage.
fx