Das Landgericht Hildesheim wird sich am 6. Juni mit dem Radiologie-Skandal am Klinikum beschäftigen. Wie das Gericht mitteilt, sind insgesamt zwölf Zivilklagen anhängig. Es geht dabei um Patienten, die von einem mittlerweile verstorbenen Hildesheimer Arzt möglicherweise unnötig mit radioaktivem Jod behandelt wurden und dadurch Gesundheitsschäden erlitten.
Die Klagen richten sich gegen die Erbengemeinschaft des Arztes, in elf Fällen auch gegen das Klinikum und weniger Fällen zudem gegen eine Assistenzärztin. Die Kläger fordern Schmerzensgeld in Höhe zwischen 20.000 und 50.000 Euro.
fx