Mit der Initiative soll vor allem Menschen geholfen werden, die - etwa auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen oder Schwierigkeiten im persönlichen oder sozialen Bereich nur schwer vermittelt werden können.
Private und öffentliche Arbeitgeber, die Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose zur Verfügung stellen, können mit einem Zuschuss von bis zu 75 Prozent gefördert werden. Dabei wird künftig vorausgesetzt, dass Tarif- oder ortsübliche Löhne gezahlt werden. Zudem ist eine Beschäftigungsdauer über die bisher möglichen zwei Jahre hinaus vorgesehen. Das so eingesparte Arbeitslosengeld II soll zur Finanzierung dieser Arbeitsplätze und von Beschäftigungsmaßnahmen eingesetzt werden.
apo