Nach der umfassenden Beweisaufnahme an insgesamt vier Hauptverhandlungstagen ist das Gericht überzeugt, dass der bisher unbestrafte Angeklagte im Januar 2010 eine Frau in deren Wohnung in Holzminden an den Haaren ins Schlafzimmer gezogen und dort mit Handschellen an die Heizung gefesselt hat. Anschließend hat er sie wiederholt mit einem Gürtel geschlagen und zum vaginalen sowie analen Geschlechtsverkehr gezwungen. Gegen das Urteil ist noch Revision fällig.
apo