Dem 24-jährige Hauptangeklagte, der sich derzeit in U-Haft befindet, wurde
des Weiteren schwerer Raub, versuchte Nötigung, vorsätzliche
Körperverletzung, versuchter Betrug und das Vortäuschen einer Straftat
vorgeworfen. Trotz des abgelegten Geständnisses wurde der junge Vater, mit
Ausnahme der vorsätzlichen Körperverletzung, für alle Strafdelikte als
schuldig erklärt.
Der zweite Beschuldigte, dem aufgrund zuvor erfolgter Straftaten eine zweijährige Bewährungsstrafe ausstand, bestritt während der gesamten Verhandlung am Tatort anwesend gewesen zu sein. Der Richter befand ihn trotzdem für schuldig und verurteilte ihn für ein Jahr Haft. Sein Rechtsanwalt kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzureichen.
mrr