Die Arzthaftungskammer des Landgerichts Hildesheim verhandelt heute im Schadensersatzprozess im Hildesheimer Radiologie-Skandal des Klinikums. Insgesamt zwölf ehemalige Patienten haben Zivilklage gegen einen mittlerweile verstorbenen Hildesheimer Arzt eingereicht und fordern Schadensersatz in einer Größenordnung zwischen 20.000 und 50.000 Euro.
Die Kläger behaupten, der Arzt habe sie unnötig mit radioaktivem Jod behandelt. Dadurch sei es zu Gesundheitsschäden gekommen. Die Klagen richten sich gegen die Erbengemeinschaft des Arztes, in elf Fällen zusätzlich gegen das Klinikum und in einigen Fällen auch gegen eine Assistenzärztin.
soc