Das ist allerdings nicht der Fall, wie Kreis-Sprecher Hans-Albert Lönneker sagte. Außendienstmitarbeiter von Verlagen, die mit dem Kreis zusammenarbeiten, hätten stets ein entsprechendes Schreiben als Beleg dabei. Sollte dieses Schreiben nicht vorlegen, sollte besser kein Auftrag für eine Anzeige erteilt werden.
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