Vertreter von CDU, FDP und Bündnis! wollten dagegen mit einer Ergänzung die Möglichkeit für den Kreis festschreiben, bei Missbrauch in begründeten Einzelfällen zum Gutscheinsystem zurückzukehren. Durch die Gutscheine sei eine bessere Kontrolle möglich, wie das Geld eingesetzt werde.
Holger Schröter-Mallohn von den Grünen warf der Gegenseite vor, Asylbewerber kontrollieren und abschrecken zu wollen. CDU-Kreistagsmitglied August-Ludolf Ohlms stellte dagegen in Frage, ob eine generelle Festlegung auf Bargeldauszahlung überhaupt rechtlich sei.
Bei der Abstimmung zum Schluss setzte sich die rot-grüne Mehrheit durch. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
fx