Heute treten die gebührenpflichtige Eintragung von Hunden in ein Zentralregister und der sogenannte Hundeführerschein in Kraft. Wer sich einen Hund zulegt, muss von heute in einem schriftlichen Test und einer praktischen Prüfung sein Wissen über die Vierbeiner vor Experten demonstrieren. Ausgenommen von dieser Pflicht für den sogenannten Sachkundenachweis sind Halter, die ihren Hund bereits vor Juli 2011 erworben haben. Für alle Hundebesitzer aber gilt: Wird der Hund nicht spätestens einen Monat nach der Anschaffung in Zentralregister registriert, drohen dem Halter Geldbußen.
Die neuen Pflichten sind Bestandteile des bundesweit einzigartigen Hundegesetzes, das im Mai 2011 vom Landtag beschlossen wurde. Bereits seit Juli 2011 muss jeder Hund einen Chip unter dem Fell tragen. Dieser enthält seine Identitätsnummer und Angaben zum Halter. Außerdem wurde im Sommer 2011 eine Versicherungspflicht für Hunde eingeführt. Das Gesetz soll sicher stellen, dass jeder mit seinem Hund umgehen kann, hieß es vom zuständigen Landwirtschaftsministerium.
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