Gerichtsverfahren wegen Nötigung endet mit Freispruch – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ein Gerichtsverfahren gegen einen 29 Jahre alten Hildesheimer wegen Nötigung ist heute mit einem Freispruch zuende gegangen. Die Vorwürfe zweier Frauen seien nicht nachweisbar gewesen, hieß es bei der Urteilsverkündung.

Eine Bekannte hatte gegenüber der Polizei ausgesagt, dass er sie nach gemeinsamem Alkoholkonsum mit einem Elektroschocker bedroht und ihr die Handtasche weggenommen habe. Laut einer anderen Frau hatte er sie unter Androhung sexueller Gewalt gegen ihre Schwester in seine Wohnung gelockt. Dort habe sie Marijuana nehmen müssen. In einem weiteren Fall habe er sie gezwungen, LSD zu nehmen, und mit einem Messer bedroht.

Vor Gericht allerdings wurden zahlreiche Ungereimtheiten in den Aussagen der Frauen festgestellt. Es sei nicht auszuschließen, dass es eine Nötigung gegeben habe, sagte der Richter abschließend, man könne sie aber nicht nachweisen. Der Angeklagte erhielt wegen des Elektroschockers allerdings eine Geldstrafe von 300 Euro wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

fx


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