Gegenüber dem Zoll hatte der 69-Jährige das Geld bei der Kontrolle im November 2012 nicht deklariert, obwohl dies bei Summen über 10.000 Euro vorgeschrieben ist. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Beamten aber unter Kleidungsstücken sechs Geldbündel à 250.000 Euro und einen Umschlag mit Banknoten im Wert von 35.000 Euro. Über die Herkunft des Geldes und seine Bestimmung könne nur spekuliert werden, so das Gericht - das Finanzamt müsse nun prüfen, ob es sich um eine Steuerhinterziehung handele.
fx