Wie das Oberlandesgericht mitteilte, sollen die Beschuldigten zwischen 2006 und 2009 rund 140 Mitarbeiter als so genannte Scheinselbständige von der Krankenhausgesellschaft beschäftigt haben, etwa als Rettungs- und Transportsanitäter, Kraftfahrer oder Mitarbeiter der Fuhrparklogistik.
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert wird, um Abgaben und Formalien zu vermeiden, wie beispielsweise das Sozialversicherungsrecht und steuerliche Pflichten.
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