Klinikum-Geschäftsführer aus Hannover müssen sich vor Hildesheimer Gericht verantworten – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Vier derzeitige und ehemalige Geschäftsführer des Klinikums Region Hannover müssen sich demnächst vor dem Landgericht Hildesheim wegen nicht bezahlter Sozialabgaben für Krankentransport-Fahrer verantworten. Das Oberlandesgericht Celle hat eine entsprechende Klage zugelassen. Damit revidierten die Richter eine Entscheidung des Landgerichts Hildesheim. Dort wurde die Anklage im Januar abgelehnt. Wann genau der Prozess beginnen soll ist noch unklar.

Wie das Oberlandesgericht mitteilte, sollen die Beschuldigten zwischen 2006 und 2009 rund 140 Mitarbeiter als so genannte Scheinselbständige von der Krankenhausgesellschaft beschäftigt haben, etwa als Rettungs- und Transportsanitäter, Kraftfahrer oder Mitarbeiter der Fuhrparklogistik.

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert wird, um Abgaben und Formalien zu vermeiden, wie beispielsweise das Sozialversicherungsrecht und steuerliche Pflichten.

soc


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