Im Fall der getöteten Küsterin aus Braunlage hat die Staatsanwaltschaft vor dem Braunschweiger Landgericht eine lebenslange Haftstrafe für den angeklagten Ehemann gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-Jährigen heimtückischen Mord vor. Er zeige keine Reue und soll bereits vor der Tat versucht haben, seine Frau zu vergiften. Zudem habe er nach der Tat zwei seiner Kinder gezwungen den Tatort zu säubern und sie schwer traumatisiert.
Die Anklage fordert lebenslange Haft. Der 54-Jährige sei im vollen Umfang schuldfähig, hieß es. Damit liegt eine besondere Schwere der Schuld vor, im Falle einer Verurteilung hat der zehnfache Familienvater damit keine Möglichkeit, nach 15 Jahren einen Antrag auf Bewährung zu stellen.
Die Verteidigung dagegen geht von fahrlässiger Tötung aus und plädiert auf eine Haftstrafe von elf Jahren.
Das Urteil wird am 5. August erwartet.
soc