Ab heute gilt der Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ab heute haben Eltern ein Recht auf einen Betreuungsplatz für Kinder, im Alter von ein bis drei Jahren. Setzen die Kommunen dieses Ziel nicht um und kommen dem Rechtsanspruch nicht nach, können betroffene Eltern klagen. Das Recht auf Betreuung wurde 2007 im Kinderförderungsgesetz verankert. Bund, Länder und Kommunen legten dafür eine Betreuungsquote von 39 Prozent aller Kinder unter drei Jahren fest.

Nach aktuellen Zahlen von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), stehen bundesweit rund 813.000 Krippenplätze zur Verfügung oder werden vorbereitet. Das seien rund 30.000 mehr als ursprünglich veranschlagt. Allerdings seien die Verteilung und die Nachfrage regional sehr unterschiedlich, in den Ballungszentren könnte es auch nach dem Stichtag Engpässe geben.
Das Betreuungsgeld beträgt 100 Euro monatlich pro Kind, ab 1. August 2014 dann 150 Euro. Es wird maximal 22 Monate gezahlt, längstens bis zum dritten Geburtstag.

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