Die Piraten hatten Steinhoff bei drei zeitgleichen Versammlungen gewählt, die über das Internet miteinander verbunden waren. Dieses Verfahren entsprach nach Ansicht des Kreiswahlausschusses nicht den gesetzlichen Anforderungen. Laut Kreis können die Piraten damit vor der Wahl keine weiteren Rechtsmittel mehr einlegen - sie könnten erst danach Einspruch gegen die Wahl einlegen.
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