Angeklagter im Küsterin-Mordprozess erhält lebenslänglich – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Wegen Mordes an seiner Ehefrau, der Küsterin von Braunlage, muss der Angeklagte lebenslang in Haft. Das Urteil fiel heute Morgen vor dem Braunschweiger Landgericht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 54-Jährige seine Frau im November letzten Jahres durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet hat.

Als ein Motiv vermutet die Kammer die von der Frau eingereichte Scheidung. Zudem soll der Mann vor der tödlichen Tat versucht haben, seine Frau mit Medikamenten gesundheitlich zu schädigen, um wieder Zugang zur Familie zu bekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Der Verteidiger hatte auf elf Jahre Haft plädiert, der Angeklagte hatte bis zuletzt den Mord abgestritten und beteuert, der Schuss habe sich aus Versehen gelöst.

Das Paar hatte zusammen zehn Kinder, das jüngste ist vier Jahre alt.

soc


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