Dieses Verbot diskriminiere Frauen, die ein Kopftuch tragen wollten, sagte die islamische Religionslehrerin und Lehrbeauftragte am Institut für islamische Theologie in Osnabrück, Annett Abdelrahman. Sie verwies auf das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Neutralitätsgebot, das auch bedeute, dass das Kopftuch oder die jüdische Kippa genauso zulässig sei wie das Kreuz an der Halskette. Derzeit würden muslimische Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, nicht mal für islamische Religion eingestellt.
Islamische Religion ist seit diesem Schuljahr erstmals Regelfach an allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen. Den Angaben nach fehlen noch rund 200 islamische Religionslehrer, damit das Fach flächendeckend angeboten werden kann.
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