Karin Goldbeck, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, rät Empfängern dieses Schreibens nicht zu unterzeichnen und vorsorglich die angebliche Vermittlungsvergütung schriftlich als unberechtigt zurückzuweisen. Dies sei wichtig, weil nur dann die Weitervermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien unzulässig ist. Auf keinen Fall sollten Betroffene zahlen.
Die Finanzpunkt24 GmbH war nach Angaben der Verbraucherzentrale bereits 2012 mit der Webiste nurkredit.de bundesweit aufgefallen.
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