Das Landgericht Hannover wird heute seine Entscheidung im Bestechlichkeits-Prozess um Alt-Bundespräsident Christian Wulff bekanntgeben. Der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer am Landgericht, Frank Rosenow, teilte gestern mit, er werde zunächst der Verteidigung und Staatsanwaltschaft mitteilen, wie er sich entschieden hat, und eine Stunde später dann die Öffentlichkeit informieren.
Dabei stehen drei mögliche Entscheidungen im Raum. Das Landgericht kann dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechen und die Anklage wegen Bestechlichkeit zulassen. Es könnte Christian Wulff wegen Vorteilsannahme anklagen. Oder aber als dritte Möglichkeit könnte das Gericht kein Hauptverfahren gegen Wulff eröffnen. Davon gehen Wulffs Anwälte laut Medienberichten allerdings nicht aus.
soc