Künftig werden neun statt bisher acht stimmberechtigte Mitglieder in dem Gremium vertreten sein. Für eine positive Entscheidung reicht die einfache Mehrheit der Anwesenden, bislang waren fünf Ja-Stimmen erforderlich. Außerdem darf ein Ersuch nicht mehr wegen Bagatellstraftaten abgelehnt werden.
Der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Landesbischof Ralf Meister und die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, begrüßten die Reform. Mit ihr werde die Arbeit der Härtefallkommission auf eine neue, humanere Basis zu stellen, hieß es.
soc