Die Richter wiesen die Anträge zurück. Nicht der Kläger als einzelne Person, sondern nur die Vereinigung selbst könne Einwendungen gegen das Verbot erheben. Es sei aber viel zu spät beantragt worden, dass die Gruppe in das Verfahren einbezogen wird. Die Klagefrist wurde versäumt.
Das Innenministerium in Hannover hatte die Gruppierung im vergangenen September wegen Volksverhetzung und Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda verboten und aufgelöst. Auslöser war ein an die damalige niedersächsische Sozialministerin, Aygül Özkan (CDU), gerichtetes fremdenfeindliches Drohvideo.
"Besseres Hannover" hatte nach Angaben des Ministeriums enge Verbindungen in die Neonazi-Szene und sogar zu einem Helfer des rechtsterroristischen NSU.
apo