Flüchtlingsrat begrüßt Erlass für syrische Flüchtlinge – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der niedersächsische Flüchtlingsrat mit Sitz in Hildesheim hat den Erlass der Landesregierung begrüßt, syrische Bürgerkriegsflüchtlinge mit Verwandten in Niedersachsen aufzunehmen. Damit ist es deutschen und syrischen Staatsangehörigen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben und mindestens seit dem 1. Januar dieses Jahres in Niedersachsen leben, möglich, nähere Angehörige aus dem Krisengebiet Syrien zu sich holen. Das betreffe Ehegatten, Verwandte ersten und zweiten Grades sowie deren Ehepartner und minderjährige Kinder. Die in Deutschland lebenden Verwandten müssen sich verpflichten, die Kosten für Unterbringung und Lebensunterhalt zu übernehmen.

Kai Weber vom Flüchtlingsrat sagte, mit dem Erlass seien einige Regelungen für den Familiennachzug gelockert worden. Er kritisierte aber, dass die bereits in Deutschland lebenden Familien finanziell für ihre Verwandten aufkommen müssen. Damit würden wohlhabende Familien bevorzugt. Zudem dürften weder Gastfamilien noch Kirchengemeinden Flüchtlinge aufnehmen.

soc