Das Urteil erging wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 13 Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellem Kindesmissbrauch, wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung in fünf Fällen sowie wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen.
Neben der Haftstrafe verhängte die Strafkammer auch ein lebenslanges Berufsverbot für medizinische Pflegetätigkeiten an Personen unter 25 Jahren. Sie blieb mit ihrem Strafmaß hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, die 12 Jahre Haft gefordert hatte. Der Angeklagte wie auch eine Nebenklägerin wollen keinen Widerspruch gegen das Urteil einlegen.
fx