Räbiger hatte in seiner Kritik ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig zitiert und gesagt, die Verweigerung der Akteneinsicht sei denmach rechtswidrig gewesen. Dazu heißt es von der Stadt, dass dieses Urteil vom April diesen Jahres stamme und deshalb erst jetzt Anwendung finden könne. Es werde derzeit geprüft, ob die entsprechende Dienstanweisung zur Akteneinsicht deshalb angepasst werden muss.
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