Die Projektwerkstatt Hildesheim sieht in den Auflagen für Demonstrationen der Stadt „rechtswidrige Eingriffe" in das Grundrecht von Bürgerinnen und Bürgern. Stadt und Landkreis Hildesheim hatten Auflagen für Demonstrationen und Kundgebungen durch die zuständigen Behörden und in Absprache mit der Polizei erlassen. Diese Auflagen machen es unter anderem möglich, den Versammlungsort zu verlegen, setzen eine bestimmte Größe für Transparente fest und wie diese getragen werden dürfen und reglementieren die Dauer von musikalischen Beiträgen.
Peter Körner von der Projektwerkstatt sagte, diese Auflagen seien ein Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerungen ein. Es sei bedenklich, wenn der Wahrnehmung eines Grundrechts mit solchen restriktiven Maßnahmen begegnet wird. Das Verwaltungsgericht in Hannover verhandelt am Montag um 11 und 12 Uhr zwei entsprechende Klagen. In einem Eilverfahren wurden bereits im Jahr 2010 erste Einschränkungen zurückgewiesen.
soc