Adam sagte weiter, dass er wegen der falschen Aussage die Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage prüfe. Dieser Fall sei besonders relevant, weil Journalisten grundrechtlich verbriefte Berufsgeheimnisträger seien. Man erwarte deshalb die Offenlegung aller Daten in einem transparenten Verfahren - denn es sei nicht akzeptabel, dass sich der Verfassungsschutz offenbar zielgerichtet einer gerichtlichen und demokratischen Kontrolle entziehe, so Adam weiter.
Im November verhandelt das Verwaltungsgericht Göttingen in einem ähnlich gelagerten Fall.
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