Maren Brandenburger, Präsidentin des Verfassungsschutzes, hatte Röpke mitgeteilt, dass von 2006 bis März 2012 Daten über sie gesammelt worden seien. Auf eine Anfrage war Röpke 2012 noch mitgeteilt worden, dass es weder eine Akte gebe noch dass Daten gespeichert worden seien. Die über sie angelegten Akte sei anschließend gelöscht worden.
Röpkes Rechtsanwalt Sven Adam sagte, neben der Klage wurde auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den für das Auskunftsersuchen zuständigen Sachbearbeiter eingereicht. Zudem soll die Akte rekonstruiert und offengelegt werden. Wegen der Vorfälle in Niedersachsen habe man außerdem bei allen weiteren 16 Verfassungsschutzämtern in Deutschland die Auskunft über die dort gespeicherten personenbezogenen Daten über Andrea Röpke beantragt.
soc